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Reform der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission plant Exportkontrollen für Überwachungstechnologien

von  am 22. Juli 2016, 18:03 in Überwachung

Autoritäre Regime weltweit nutzen europäische Überwachungssoftware zum Ausspähen von Oppositionellen. Nach öffentlichem Druck plant die EU-Kommission den Export der Spähprogramme stärker zu reglementieren. Das geht aus einem heute geleakten Entwurf hervor.

Reform der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission plant Exportkontrollen für Überwachungstechnologien

Reform der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission plant Exportkontrollen für Überwachungstechnologien

von  am 22. Juli 2016, 18:03 in Überwachung

Autoritäre Regime weltweit nutzen europäische Überwachungssoftware zum Ausspähen von Oppositionellen. Nach öffentlichem Druck plant die EU-Kommission den Export der Spähprogramme stärker zu reglementieren. Das geht aus einem heute geleakten Entwurf hervor.

„Triff dein Ziel.“ So wirbt Hacking Team für ihre Überwachungs-Software. Geht es nach der EU-Kommission, wird deren Export bald kontrolliert.

Seit Jahren machen europäische Firmen gute Geschäfte mit dem Verkauf von Überwachungssoftware an autoritäre Regime. In der Vergangenheit haben sie ihre Produkte unter anderem an ÄgyptenUganda undÄthiopien verkauft, wo sie zur Unterdrückung von Oppositionsgruppen und Menschenrechtsaktivisten genutzt wurden. Auch deutsche Firmen profitieren von dem Millionengeschäft. Wir haben darüber mehrfach berichtet.

Die EU-Kommission plant nun diese Geschäfte mittels einer Reform der Dual-Use-Verordnung stärker zu reglementieren. Das geht aus einem von Euractiv veröffentlichten Entwurf hervor. Wir haben einen ersten Blick auf das Dokument (OCR-Version) geworfen und fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Nutzung von Überwachungssoftware verletzt Menschenrechte

Konkret soll zum Export von Software und Technologien, die zur “internen Repression im Zielland” genutzt werden können, eine Lizenz beantragt werden müssen. Der Entwurf sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten Informationen über die von ihnen genehmigten Exporte untereinander teilen. Die Öffentlichkeit soll aber keinen Einblick in die Exportlisten bekommen.

Besonders ist, dass die EU-Kommission den Schutz von Menschenrechten mehrmals explizit als Grund für Exportkontrollen nennt. Der Entwurf führt auch eine neue Definition von Dual-Use-Gütern ein: Bislang waren damit Güter gemeint, die für sowohl militärische als auch zivile Zwecke genutzt werden konnten. Nach der neuen Definition sind damit auch „Cyber-Überwachungs-“ Technologien gemeint, die zur Verletzung von Menschenrechten genutzt werden können. In diesem Punkt geht der Entwurf der EU-Kommission über vergleichbare Regulierungen wie das internationale Wassenaar-Abkommen oder die deutscheAußenwirtschaftsverordnung hinaus.

Sicherheitsforschung von Kontrollen ausgenommen

Eine weitere Neuheit findet sich im Entwurf: Der dritte Absatz regelt explizit, dass Forschung zu Sicherheitslücken und Schwachstellen weiterhin möglich ist. IT-Forscher und Aktivisten hatten das Wassenaar-Abkommen dafür kritisiert, bereits die bloße Arbeit an Schwachstellen zu kriminalisieren. Die EU-Kommission scheint auf diese Kritik gehört zu haben.

Für die Reform ist Handels-Kommissarin Cecilia Malmström zuständig. Laut Euractiv wird die Kommission die Änderungen an der Dual-Use-Verordnung offiziell im September beschließen und dem Europäischen Parlament zur Beratung übergeben.

Zuletzt hatten mehrere Hacks von Firmen, die sich auf Überwachungstechnologien fokussiert haben, für Aufmerksamkeit gesorgt. Im August 2014 waren interne Daten der Firmen FinFisher bzw. Gammaveröffentlicht worden, die über Preis und Funktionsumfang ihrer Trojaner-Software FinSpy Auskunft gaben. Ein Jahr später wurde die italienische Firma Hacking Team gehackt, die unter anderem dem Sudan trotz eines bestehenden Waffenembargos ihre Spähsoftware verkauft hatte.

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